Jugendliche und Verträge – Ist ein Aboabschluss ohne die Einwilligung der Eltern erlaubt?

Lesedauer 3 Minuten
Für die, die keine Zeit haben: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Schweiz nicht einfach so kostenpflichtige Abos abschliessen – die Einwilligung der Eltern ist nötig, ausser der Vertrag liegt im Rahmen des Taschengelds oder dient allein ihrem Vorteil.

Immer mehr Jugendliche nutzen Online-Services, Games und Apps – oft mit Abo-Modellen. Doch wer von euch schon einmal erlebt hat, dass ein Kind oder Teenager spontan ein Abo abschliesst, weiss: Die Frage, ob das überhaupt rechtlich gültig ist, sorgt oft für Unsicherheit. Der Umgang mit Jugendlichen und Verträgen ist ein Thema, das Eltern und Jugendliche gleichermassen betrifft – besonders, wenn daraus finanzielle Verpflichtungen entstehen.

Ein aktueller Fall zeigt deutlich: Wenn Jugendliche bei einer Anmeldung ein falsches Alter angeben und ohne Zustimmung der Eltern ein kostenpflichtiges Abo abschliessen, ist der Vertrag in vielen Fällen rechtlich nicht bindend. Ohne Einwilligung der Eltern sind Jugendliche unter 18 Jahren nur eingeschränkt handlungsfähig. Das heisst: Sie dürfen nicht einfach jede Art von Vertrag abschliessen.

Was sagt das Gesetz?

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt die Handlungsfähigkeit Minderjähriger klar:

  • Art. 19 Abs. 1 ZGB: Urteilsfähige Minderjährige sind nur beschränkt handlungsfähig. Ein Vertrag, den ein Minderjähriger ohne Zustimmung der Eltern abschliesst, ist schwebend wirksam – also erst gültig, wenn die Eltern zustimmen.
  • Art. 19 Abs. 2 ZGB: Verträge, die dem Minderjährigen nur Vorteile bringen (z. B. ein Geschenk), sind auch ohne Zustimmung gültig.
  • Art. 323 Abs. 1 ZGB: Jugendliche dürfen über ihr Taschengeld oder selbst verdientes Geld frei verfügen. Innerhalb dieses Rahmens können sie auch kleinere Käufe oder Abos rechtlich wirksam abschliessen.

Diese Bestimmungen zeigen: Minderjährige dürfen gewisse Verträge selbstständig eingehen, aber nur im beschränkten Umfang. Sobald es um regelmässige Zahlungen, längere Bindungen oder grössere Summen geht, ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Was heisst das in der Praxis?

Wenn ein Jugendlicher ein Handy-, Musik- oder Streaming-Abo ohne Zustimmung der Eltern abschliesst, gilt Folgendes:

  • Ist der Betrag klein genug, dass er mit Taschengeld oder eigenem Einkommen bezahlt werden kann, kann der Vertrag gültig sein.
  • Geht der Vertrag darüber hinaus oder bindet den Jugendlichen langfristig, ist er nicht rechtskräftig, solange keine Zustimmung der Eltern vorliegt.
  • Gibt ein Jugendlicher bei der Anmeldung ein falsches Alter an (z. B. über 18), bleibt das rechtlich heikel: Das Gesetz schützt Minderjährige trotzdem – ein Anbieter kann sich nicht einfach darauf berufen, getäuscht worden zu sein.

Verantwortung von Eltern und Jugendlichen

  • Jugendliche sollten verstehen, dass ein Klick auf „Jetzt abonnieren“ rechtliche Folgen haben kann. Auch wenn ein Abo günstig scheint, kann es vertragliche Verpflichtungen auslösen, die sie allein nicht tragen dürfen.
  • Eltern sollten ihre Kinder aktiv begleiten. Das heisst nicht, alles zu verbieten – sondern gemeinsam zu prüfen, welche Verträge sinnvoll sind, welche Kosten entstehen und welche Daten weitergegeben werden.
    Begleitung bedeutet, Kinder und Jugendliche an Verantwortung heranzuführen und sie zu befähigen, rechtliche und finanzielle Folgen besser einzuschätzen.
Link

Was tun, wenn ein Abo ohne Zustimmung abgeschlossen wurde?

Wenn ein Kind oder Jugendlicher ein Abo ohne elterliche Einwilligung abgeschlossen hat:

  1. Vertrag prüfen – liegt der Preis ausserhalb des Taschengeldrahmens oder läuft das Abo langfristig, ist der Vertrag meist nicht gültig.
  2. Anbieter kontaktieren – schriftlich darauf hinweisen, dass der Vertrag ohne Zustimmung der Eltern geschlossen wurde und somit schwebend oder ungültig ist.
  3. Zahlungen stoppen – bis die rechtliche Situation geklärt ist, keine weiteren Beträge überweisen.
  4. Begleitung statt Schuldzuweisung – Kinder sollten verstehen, was passiert ist. Solche Fälle sind auch Lerngelegenheiten, um sie in Zukunft besser zu sensibilisieren.

Fazit

Minderjährige dürfen in der Schweiz keine kostenpflichtigen Verträge abschliessen, wenn sie den Rahmen ihres Taschengelds oder eigenen Einkommens überschreiten. Die Einwilligung der Eltern ist in solchen Fällen zwingend.

Kinder und Jugendliche sollten bei diesem Thema nicht allein gelassen werden. Eltern sollten sie begleiten, aufklären und gemeinsam Regeln festlegen, bevor es zu einem Vertragsschluss kommt. So lernen Jugendliche, Verantwortung zu übernehmen – und vermeiden gleichzeitig teure Überraschungen. Wie das aussehen kann, könnt ihr im meinem Artikel „Die Kinder wollen ein Handy und ins Internet“ nachlesen.

Link
Link
Link
Teile diesen Beitrag